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Im Fall der Grundversorgung zu den Bedingungen der Strom-/Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV/GasGVV) gilt die Mitteilung als Kündigung des bisherigen und Beauftragung eines neuen Lieferverhältnisses. Außerhalb der Grundversorgung gilt der bisherige Liefervertrag an der neuen Verbrauchsstelle fort.
Bitte halten Sie dazu bereit:
- Ihre Kundenummer
- die Zählerstände der alten und der neuen Wohnung vom Tag der Übergabe und der Übernahme
- die Zählernummer der alten und der neuen Wohnung
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