Wie in der Stromentgeltverordnung vorgesehen, setzt sich der
Netznutzungspreis aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind
folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu bezahlen:
- Nutzung der Netzinfrastruktur (z. B. Leitungen, Transformatoren,
Schaltanlagen), Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B.
Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung
eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der beim
Stromtransport auftretenden Verluste,
- an die Stadt Brandenburg an der Havel abzuführende Konzessionsabgabe,
- Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG),
- Blindstromverbrauch bei leistungsgemessenen Kunden.
- Der Niedertarif (NT) gilt in folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag 22:00 - 06:00 Uhr
Sonnabend 13:00 - 06:00 Uhr
Sonntag 00:00 - 24:00 Uhr
an Feiertagen im Bundesland Brandenburg
Der Hochtarif (HT) gilt in folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag 06:00 - 22:00 Uhr
Sonnabend 06:00 - 13:00 Uhr