Wir sind der lokale Strom- und Gasanbieter in Brandenburg an der Havel und versorgen in diesem Netzgebiet den Großteil der Brandenburger mit Energie. Als Grundversorger im Netzgebiet der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG bieten wir allen Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck jederzeit eine Energielieferung in der Ersatzversorgung an. Die Ersatzversorgung beginnt automatisch mit dem Bezug von Energie – ohne vorherigen schriftlichen Vertrag. Gesetzliche Grundlage ist der § 38 EnWG sowie die StromGVV und GasGVV.

Kurzum

Wenn Ihr Versorger Insolvent geht oder sich der Lieferantenwechsel verzögert, dann sind wir für Sie da und beliefern Sie ersatzweise mit Strom und Gas.

Ersatzversorgung Strom

Preise im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG

Preise der Ersatzversorgung für Geschäftskunden mit Vertragsbeginn ab dem 01.10.2022 (RLM)
Arbeitspreis
Grundpreis
Leistungspreis

61,48
Cent/kWh

100,00 
€/Monat

20,62
€/kW

Preise der Ersatzversorgung für Geschäftskunden mit Vertragsbeginn ab dem 01.10.2022 (SLP)
Arbeitspreis
Grundpreis

61,48
Cent/kWh

10,00
€/Monat

Preiszusammensetzung

Die oben genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, Stromsteuer, Netzentgelten, Konzessionsabgabe, KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage, Umlage nach § 19 StromNEV, Umlage nach § 18 AbLaV. Es gilt die aktuell gültige Umsatzsteuer.

Hier finden Sie unsere AGB zur Stromversorgung.

Ersatzversorgung Gas

Preise im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG

Preise der Ersatzversorgung für Geschäftskunden mit Vertragsbeginn ab dem 01.10.2022 (SLP)
Arbeitspreis
Grundpreis

28,75
Cent/kWh

10,00
€/Monat

Preiszusammensetzung

Die oben genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, Erdgassteuer, Netzentgelten, Konzessionsabgabe, Bilanzierungsumlage, Gasspeicherumlage, CO2-Umlage gemäß BEHG. Es gilt die aktuell gültige Umsatzsteuer.

Hier finden Sie unsere AGB zur Gasversorgung.
Wann sind Sie Haushaltskund:In?

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz die allgemeine Versorgung mit Strom bzw. Gas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt beziehen. Eine Ausnahme für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke ist bei einem nicht übersteigenden Jahresverbrauch von von 10.000 Kilowattstunden für Strom und 81.280 Kilowattstunden für Gas möglich.

Wann sind Sie Geschäftskund:In?

Sobald Sie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke einen Jahresverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden (Strom) bzw. 81.280 Kilowattstunden (Gas) haben, gelten Sie als Geschäftskunde.