Schritt für Schritt zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage

Bitte beachten Sie: aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen. Deshalb kann die Bearbeitung neuer EEG-Anlagen und Hausanschlüssen etwas länger dauern. Wir bitten dafür um Verständnis.

Unsere Kolleginnen und Kollegen kümmern sich so schnell wie möglich.

Sie wollen die Energiewende aktiv gestalten und haben sich für eine PV-Anlage entschieden? Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen – von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage.

Mit diesen sechs Schritten kommen Sie ganz einfach zum Ziel.

Schritt 2 und 3 übernehmen wir für Sie!

1.

Anmeldung

2.

Netzverträglichkeitsprüfung

3.

Bekanntgabenetzanschluss

4.

Netzanschlussvertrag

5.

Errichtung

6.

Inbetriebnahme

Damit Sie wissen, was Sie jetzt tun müssen, haben wir die wichtigsten Schritte kurz erläutert:

1. Anmeldung

Bitte nutzen Sie das Formular zur Anmeldung von Netzanschlussarbeiten um uns über die geplante Installation einer PV-Anlage zu informieren. Art und Umfang der in dem Anwendungsfall benötigten Dokumente werden durch die anzuwendenden Regelwerke festgelegt.

• Adresse des Anlagenstandortes (ggf. Gemarkung, Flur und Flurstück)

• Ein Foto/eine Datei der Flurkarte (Katasterplan) mit eingezeichnetem Anlagenstandort (inkl. Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer)

• Daten des Anlagenbetreibers (Name und Anschrift, Telefon, E-Mail)

• Name/Anschrift Ihres Elektroinstallateurs

Sofern bereits bekannt:

• Bankdaten zur Überweisung der Einspeisevergütung (Kontoinhaber und IBAN)

Steuernummer für die Erzeugungsanlage


2. Netzverträglichkeitsprüfung

Die eingereichten Unterlagen werden von uns auf Vollständigkeit überprüft.

3. Bekanntgabe Netzanschlusspunkt

Anschließend prüfen wir die Anschlussmöglichkeit an einem geeigneten Netzverknüpfungspunkt – die so genannte Netzverträglichkeitsprüfung. Wir teilen Ihnen dann Ihren Netzanschlusspunkt mit.



4. Netzanschlussvertrag

Sobald die technische Betrachtung abgeschlossen ist, senden wir Ihnen den Netzanschlussvertrag zu. Sofern Anschlussarbeiten notwendig sind, erhalten Sie im gleichen Schritt auch das Angebot mit den Kosten und Bedingungen für die erforderlichen Netzanschlussarbeiten.


5. Errichtung

Nun können Sie Ihre Anlage errichten. Dieser Schritt liegt in Ihrer Verantwortung


6. Inbetriebnahme

Ihr Installateur meldet sich bei uns, sobald die Anlage betriebsbereit ist. Diese Meldung – und der unterschriebene Netzanschlussvertrag – sind Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage. 

Meldepflichten für Anlagenbetreiber

Mit der Inbetriebnahme der Anlage hat der Betreiber auch einige Pflichten zu erfüllen:

Dazu gehört die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Über die Registrierung einer KWK-Anlage informieren Sie sich bitte zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Des Weiteren haben sich Anlagenbetreiber in dem für Sie gültigen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) über die Meldepflichten zu informieren.



Alternativ:

1

Anmeldung

Hier benötigen wir Ihre Mithilfe.

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:

  • Adresse des Anlagenstandortes
  • Ein Foto/eine Datei der Flurkarte
  • Daten des Anlagenbetreibers
  • Name/Anschrift Ihres Elektroinstallateurs
  • Bankdaten zur Überweisung der Einspeisevergütung (Kontoinhaber und IBAN)
  • Steuernummer für die Erzeugungsanlage

2

Netzverträglichkeitsprüfung

Darum kümmern wir uns.

Die eingereichten Unterlagen werden von uns auf Vollständigkeit überprüft.

3

Bekanntgabe Netzanschlusspunkt

Darum kümmern wir uns.

Anschließend prüfen wir die Anschlussmöglichkeit an einem geeigneten Netzverknüpfungspunkt – die so genannte Netzverträglichkeitsprüfung. Wir teilen Ihnen dann Ihren Netzanschlusspunkt mit.

4

Netzanschlussvertrag

Hier benötigen wir Ihre Mithilfe.

Sobald die technische Betrachtung abgeschlossen ist, senden wir Ihnen den Netzanschlussvertrag zu. Sofern Anschlussarbeiten notwendig sind, erhalten Sie im gleichen Schritt auch das Angebot mit den Kosten und Bedingungen für die erforderlichen Netzanschlussarbeiten.



5

Errichtung

Nun können Sie Ihre Anlage errichten. Dieser Schritt liegt in Ihrer Verantwortung.

6

Inbetriebnahme

Ihr Installateur meldet sich bei uns, sobald die Anlage betriebsbereit ist. Diese Meldung – und der unterschriebene Netzanschlussvertrag – sind Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage.


Meldepflichten für Anlagenbetreiber

Mit der Inbetriebnahme der Anlage hat der Betreiber auch einige Pflichten zu erfüllen:

Dazu gehört die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.


Über die Registrierung einer KWK-Anlage informieren Sie sich bitte zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


Des Weiteren haben sich Anlagenbetreiber in dem für Sie gültigen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) über die Meldepflichten zu informieren.

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