Preisbremse für Strom, Gas und Wärme

Ein Hinweis für unsere Kunden


Seit 1. März ist die Energiepreisbremse für Strom, Gas und Wärme in Kraft. Gemeinsam mit unserem Dienstleister arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass alle betroffenen Haushalte, aber auch unsere Gewerbekunden und Vereine die Informationen und die Höhe ihrer neuen Abschlagzahlungen und Rechnungen erhalten. Die technische Umsetzung ist extrem komplex und aufwändig. Deshalb kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen oder auch fehlerhaften Berechnungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Klar ist: Jede Kundin und jeder Kunde wird die zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten.


So funktioniert die Preisbremse

Für unsere Kunden gilt: Sie müssen nichts tun.

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Sie gelten dann rückwirkend ab Januar 2023. Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Verbrauch 2021) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Das gilt nur, wenn der Arbeitspreis (brutto) im aktuellen Vertrag über den staatlich festgelegten Referenzpreisen liegt.

Betroffene Kunden erhalten Anfang März ein Schreiben von uns mit allen notwendigen Informationen und den neuen Abschlägen. Die bisherigen Abschläge gelten dann nicht mehr. Da die Preisbremse rückwirkend ab 1. Januar gilt, wird der zu viel berechnete Abschlagsbetrag seit Jahresbeginn gutgeschrieben.

Für die meisten Kunden der Stadtwerke Brandenburg ändert sich nichts. Ihr aktueller Arbeitspreis liegt unter den Referenzpreisen. Sie zahlen für ihren gesamten Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis.


Strom

bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh / Jahr

  • ab 40 Cent/kWh (brutto)
  • Für 80% des persönlich prognostizierten Jahresverbrauchs (i.d.R. beruhend auf Daten des Vorjahresverbrauchs)
  • greift ab März 2023
  • gilt rückwirkend ab Januar 2023
  • Laufzeit bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 30.04.2024)

Gas

bei einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh / Jahr

  • ab 12 Cent/kWh (brutto)
  • Für 80% des persönlich prognostizierten Jahresverbrauchs (i.d.R. beruhend auf Daten des Vorjahresverbrauchs)
  • greift ab März 2023
  • gilt rückwirkend ab Januar 2023
  • Laufzeit bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 30.04.2024)

Fernwärme

bei einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh / Jahr

  • ab 9,5 Cent/kWh (brutto)
  • Für 80% des persönlich prognostizierten Jahresverbrauchs (i.d.R. beruhend auf Daten des Vorjahresverbrauchs)
  • greift ab März 2023
  • gilt rückwirkend ab Januar 2023
  • Laufzeit bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 30.04.2024)
  • Wer mehr als die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs (Entlastungskontingent) verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
  • Wer weniger als 80 Prozent des Entlastungskontingents verbraucht, bekommt für jede eingesparte Kilowattstunde den Differenzbetrag zwischen dem vollen aktuellen Tarif und der Preisbremse erstattet.
  • Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.
  • Sollte Ihr aktueller Arbeitspreis unter der Preisbremse liegen, ändert sich nichts.
  • Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Das gilt für Gewerbekunden

Strom

Unternehmen unter 30.000 kWh / Jahr
  • 40 ct/kWh (Brutto)
  • erhalten 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem festen Bruttopreis (i.d.R. beruhend auf Daten des Vorjahres)
  • Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ wird der volle vertraglich vereinbarte Preis fällig.
Unternehmen über 30.000 kWh / Jahr
  • 13 ct/kWh (Netto)
  • erhalten 70 % ihres Stromverbrauchs zu einem festen Nettopreis (i.d.R. beruhend auf Daten des Vorjahres)
  • Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an
  • Für jede weitere Kilowattstunde über den 70% gilt der neue, hohe Marktpreis – daher gilt: Energiesparen lohnt sich

Gas und Wärme

Kleine bis mittelständige Unternehmen (unter 1,5 Mio. kWh / Jahr)
  • Gas: 12 ct/kWh (Brutto)
  • Fernwärme: 9,5 ct/kWh (Brutto)
  • erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem festen Bruttopreis
Große Unternehmen (ab 1,5 Mio. kWh / Jahr)
  • Gas: 7 ct/kWh (Netto)
  • erhalten 70 % ihres Gasverbrauchs zu einem festen Nettopreis (Bezogen das im Jahr 2021)
  • Fernwärme: 7,5 ct/kWh (Netto)
  • erhalten 70 % ihres Verbrauchs zu einem festen Nettopreis (Bezogen auf den Abschlag im September 2022)

Auch für die Industrie sollen die Strompreise begrenzt und damit für viele substanziell gesenkt werden. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr einen Garantiepreis von 13 ct/kWh (netto) für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021. Die Entlastung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, damit sich Gaseinsparungen lohnen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung: 

Copyright: bdew

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