So funktioniert die Preisbremse
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden zu dämpfen, hat die Bundesregierung für das Jahr 2023 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Verbrauch 2021) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Das gilt nur, wenn der Arbeitspreis (brutto) im aktuellen Vertrag über den staatlich festgelegten Referenzpreisen liegt. Die Preisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Für die meisten Kunden der Stadtwerke gelten die Preisbremsen nicht.
Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis liegt unterhalb der Preisbremse.
Strom
bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh / Jahr
Gas
bei einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh / Jahr
Fernwärme
bei einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh / Jahr
Das gilt für Gewerbekunden
Strom
Unternehmen unter 30.000 kWh / Jahr
Unternehmen über 30.000 kWh / Jahr
Gas und Wärme
Kleine bis mittelständige Unternehmen (unter 1,5 Mio. kWh / Jahr)
Große Unternehmen (ab 1,5 Mio. kWh / Jahr)
Auch für die Industrie sollen die Strompreise begrenzt und damit für viele substanziell gesenkt werden. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr einen Garantiepreis von 13 ct/kWh (netto) für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021. Die Entlastung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, damit sich Gaseinsparungen lohnen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung:
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