Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Sie gelten dann rückwirkend ab Januar 2023. Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.
Strom
Gas
Fernwärme
Geschäftskunden
Die Energiepreisbremse gilt auch für Gewerbekunden.
Strom
Unternehmen unter 30.000 kWh / Jahr
Unternehmen über 30.000 kWh / Jahr
Gas und Wärme
Kleine bis mittelständige Unternehmen (unter 1,5 Mio. kWh / Jahr)
Große Unternehmen (ab 1,5 Mio. kWh / Jahr)
Auch für die Industrie sollen die Strompreise begrenzt und damit für viele substanziell gesenkt werden. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr einen Garantiepreis von 13 ct/kWh (netto) für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021. Die Entlastung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, damit sich Gaseinsparungen lohnen.
Energiesparen
Nach wie vor
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