Ein Hinweis für unsere Kunden
Seit 1. März ist die Energiepreisbremse für Strom, Gas und Wärme in Kraft. Gemeinsam mit unserem Dienstleister arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass alle betroffenen Haushalte, aber auch unsere Gewerbekunden und Vereine die Informationen und die Höhe ihrer neuen Abschlagzahlungen und Rechnungen erhalten. Die technische Umsetzung ist extrem komplex und aufwändig. Deshalb kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen oder auch fehlerhaften Berechnungen kommen. Wir bitten um Verständnis.
Klar ist: Jede Kundin und jeder Kunde wird die zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten.
So funktioniert die Preisbremse
Für unsere Kunden gilt: Sie müssen nichts tun.
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Sie gelten dann rückwirkend ab Januar 2023. Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Verbrauch 2021) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Das gilt nur, wenn der Arbeitspreis (brutto) im aktuellen Vertrag über den staatlich festgelegten Referenzpreisen liegt.
Betroffene Kunden erhalten Anfang März ein Schreiben von uns mit allen notwendigen Informationen und den neuen Abschlägen. Die bisherigen Abschläge gelten dann nicht mehr. Da die Preisbremse rückwirkend ab 1. Januar gilt, wird der zu viel berechnete Abschlagsbetrag seit Jahresbeginn gutgeschrieben.
Für die meisten Kunden der Stadtwerke Brandenburg ändert sich nichts. Ihr aktueller Arbeitspreis liegt unter den Referenzpreisen. Sie zahlen für ihren gesamten Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis.
Strom
bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh / Jahr
Gas
bei einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh / Jahr
Fernwärme
bei einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh / Jahr
Das gilt für Gewerbekunden
Strom
Unternehmen unter 30.000 kWh / Jahr
Unternehmen über 30.000 kWh / Jahr
Gas und Wärme
Kleine bis mittelständige Unternehmen (unter 1,5 Mio. kWh / Jahr)
Große Unternehmen (ab 1,5 Mio. kWh / Jahr)
Auch für die Industrie sollen die Strompreise begrenzt und damit für viele substanziell gesenkt werden. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr einen Garantiepreis von 13 ct/kWh (netto) für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021. Die Entlastung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, damit sich Gaseinsparungen lohnen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung:
Copyright: bdew
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Nach wie vor
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