Neuregelung zur An- und Abmeldung Ihres Stromvertrages
Wenn Sie Ihren Stromvertrag an- oder abmelden, wird der Prozess künftig deutlich beschleunigt: Der Gesetzgeber hat in § 20 a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt, dass der Stromlieferantenwechsel jeweils werktags innerhalb von 24 Stunden technisch möglich sein muss. Die Bundesnetzagentur hat die Umsetzung dieser Vorgaben zum 6. Juni 2025 für alle Stromanbieter verbindlich gemacht.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Was ändert sich für Sie?
Was passiert, wenn ich mich zu spät an- oder abmelde?
Wenn Sie sich nicht frühzeitig um den Beginn oder die Beendigung Ihres Stromvertrags kümmern, können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Dadurch, dass keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich sind, beginnt und endet Ihr Vertrag immer erst für die Zukunft, nachdem Sie sich bei Ihrem Energieversorger gemeldet haben.
Grundsätzlich müssen Sie die Stromkosten so lange bezahlen, bis Sie sich abgemeldet haben. Dabei ist es egal, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Auszug bei Ihrem Stromanbieter, damit Sie pünktlich abgemeldet und zusätzliche Stromkosten für Sie vermieden werden.
Selbst wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem Stromanbieter angemeldet haben, erhalten Sie in Ihrer Wohnung Strom über die Grundversorgung. Diese ist jedoch häufig teurer als andere Tarife. Es lohnt sich daher, einen günstigeren Tarif auszuwählen. Melden Sie sich am besten bereits vor Ihrem Einzug beim Stromanbieter an, um ab dem ersten Tag von besseren Preisen zu profitieren.
Wenn Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug bei uns melden, bleibt genügend Zeit für die An- und Abmeldung Ihres Stromliefervertrages für die neue bzw. alte Lieferstelle. So vermeiden Sie Mehrkosten. Ihren Umzug können Sie gleich hier über unser Kontaktformular melden:
Wenn Sie Ihren Tarif oder Anbieter wechseln möchten, geht auch das nur zu einem Datum in der Zukunft. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist Ihres Vertrages und gegebenenfalls Ihre Vertragslaufzeit. Wenn Sie von einem bestehenden StWB-Vertrag in einen neuen StWB-Vertrag wechseln möchten, können Sie das oft schon zum nächsten Tag tun. Prüfen Sie gleich hier, welche Angebote wir aktuell für Sie haben:
Sie möchten von einem anderen Anbieter zu uns wechseln? Dann müssen Sie Ihren aktuellen Vertrag fristgerecht kündigen. Wichtig ist, dass Sie sich dann schon vor Ende des alten Vertrages um einen neuen bei uns kümmern. So ist sichergestellt, dass die Belieferung in Ihrem Wunschtarif bei uns nahtlos beginnen kann. Andernfalls würden Sie zeitweise im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden. Die Grundversorgung ist meist teurer als andere Tarife.
Einfach umziehen – wir kümmern uns um den Rest
Konzentrieren Sie sich ganz auf Ihre Lieblingsstücke – wir kümmern uns darum, dass Ihre Energieversorgung reibungslos mit umzieht. So profitieren Sie auch am neuen Wohnort weiterhin von unserem erstklassigen Kundenservice und fairen Preisen. Und, mit unserer Checkliste haben Sie alles im Griff!
Häufig gestellte Fragen
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel, nach § 20 a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), setzt die EU-Richtlinie 2019/944 in Deutschland um. Das Ziel: den Wettbewerb zwischen den Stromanbietern zu stärken und den Energiemarkt für die Verbraucher zu vereinfachen und zu verbessern.
Der Wechsel von einem Energieversorger zum anderen wird als Lieferantenwechsel bezeichnet. So können Sie beispielsweise problemlos von Ihrem jetzigen Stromanbieter zu StWB wechseln. Wenn Sie bereits Ökostrom von StWB beziehen und lediglich den Tarif wechseln möchten, ist dies ein Vertragswechsel, kein Lieferantenwechsel.
Der Stromanbieterwechsel ist einfach und meist online möglich. Die benötigten Daten finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung: Geben Sie den Namen Ihres aktuellen Anbieters und Ihre MaLo-ID an, um den Prozess zu beschleunigen. Falls Sie die MaLo-ID nicht finden, können Sie Ihre Zählernummer angeben – wir holen die MaLo-ID dann beim Netzbetreiber ein.
Ihr neuer Anbieter übernimmt die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger. Dieser prüft die Daten und übermittelt das Lieferende an den neuen Anbieter und Netzbetreiber. Danach erfolgt die Anmeldung der Netznutzung, die der Netzbetreiber bestätigen muss, bevor die Belieferung beginnt.
Jeder Verbrauchsstelle wird eine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeteilt. Sie ist eine elfstellige Kennnummer und ermöglicht die eindeutige Zuordnung. Durch die MaLo-ID wird die Verwaltung Ihrer Daten erleichtert. Ihre Marktlokations-ID finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung.
Für Sie bedeutet der neue Prozess, dass Sie Ihren Anbieter werktags binnen 24 Stunden wechseln können. Die Kündigungsfrist Ihres Vertrags bleibt unverändert. Das heißt: Sie können zwar innerhalb eines Tages wechseln, müssen sich jedoch an die vertraglichen Fristen halten.
Ja, in der Regel können wir Sie auch an Ihrer neuen Adresse weiterhin mit Strom versorgen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, informieren wir Sie rechtzeitig.
Da zukünftig eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht mehr möglich ist, müssen Sie sich früh genug um Ihre An- und Abmeldung kümmern. Beantragen Sie Ihre Abmeldung möglichst 14 Tage vor Ihrem Auszug. Bei einer zu späten Abmeldung bleibt der Vertrag bis zum neuen Abmeldedatum bestehen, und es können zusätzliche Kosten entstehen. Wenn beispielsweise Ihr Nachmieter die Stromversorgung nicht rechtzeitig anmeldet und Sie nicht früh genug kündigen, zahlen Sie weiterhin den Strom an der alten Adresse mit.
Dasselbe gilt für den Einzug: Wenn Sie am 1. des Monats in eine neue Wohnung ziehen und sich erst am 2. des Monats anmelden, fallen Sie zunächst in die meist teurere Grundversorgung. Da Sie bei der Grundversorgung an eine Kündigungsfrist gebunden sind, können Sie erst nach der vorgegebenen Frist wechseln.
Das kommt auf Ihren aktuellen Stromvertrag an. Sind Sie an keine Kündigungsfrist und keine vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden, ist der Wechsel zu Ökostrom von StWB ab 6. Juni 2025 binnen 24 Stunden möglich.
Damit Sie den schnellen Wechsel innerhalb von 24 Stunden in Anspruch nehmen können, müssen Sie alle erforderlichen Daten angeben. Wichtig sind: der Name Ihres aktuellen Versorgers und Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Zu finden ist diese elfstellige Nummer zum Beispiel auf Ihrer Stromrechnung. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht herausfinden können, geben Sie bitte Ihre Zählernummer an. Wir fragen Ihre MaLo-ID dann bei Ihrem Netzbetreiber an.
Beachten Sie: Zukünftig ist ein rückwirkender Wechsel nicht mehr möglich. Ihr An- oder Abmeldetermin muss also in der Zukunft liegen.