Netzanschluss Strom
Zur Anmeldung eines Netzanschlusses bzw. zur Inbetriebsetzung einer Kundenanlage (Zählereinbau) verwenden Sie bitte folgende Formulare, welche von Ihrem zugelassenen Elektroinstallateur und vom Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter) unterzeichnet bei uns eingereicht werden. Jeder Anschluss-Anlagenveränderung soll mit einem seperaten Formular angemeldet werden. Das Formblatt „Inbetriebsetzungsauftrag“ dokumentiert die technisch korrekte Bereitschaft der Anlage zur Netznutzung und Stromlieferung.
Dieser Antrag muss zusätzlich folgendene Anlagen enthalten:
• amtlicher Lageplan oder Grundstücksplan (Maßstab 1:500) mit maßstäblichem Gebäudegrundriss, wie er auch für den Bauantrag erforderlich ist
• Geschosszeichnung zur Lage des Hausanschlussraumes/-platzes
Bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise zum Netzanschluss:
Wenn die technischen Voraussetzungen zur Stromentnahme vorhanden sind, ist zur korrekten vertraglichen Abwicklung der Netznutzung ein entsprechender Vertragsschluss zwischen Netzkunden und Netzbetreiber erforderlich. Jeder Kunde benutzt bitte das nachfolgende Formular dazu. Wir bitten die Strominstallateure um Unterstützung, dass zeitgleich zum Strom-Inbetriebsetzungsauftrag das ausgefüllte Formular (Netzkundenanmeldung) vorliegt.
Die Netzzugangsdaten sind den „Technischen Anschlussbedingungen in Niederspannung Nord“ (TAB) Ausgabe 2019 bzw. den „Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung“ (TAB) Ausgabe 2008 sowie den „Ergänzenden Bestimmungen zu den TAB Mittelspannung“ zu entnehmen.
Bei Interesse an der Errichtung bzw. Änderung eines Netzanschlusses in Mittelspannung bitten wir Sie, sich direkt an uns zu wenden, da hierfür ein individueller Vertrag vorbereitet werden muss.
Die hier im Downloadordner veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit den Stadtwerken Brandenburg an der Havel verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in der jeweils gültigen Fassung. Diese finden Sie hier.
Es ist möglich die Schachtarbeiten zur Herstellung Ihres Hausanschlusses auf dem eigenen Grundstück, d. h. außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, selbst oder im eigenen Auftrag durchzuführen. Voraussetzung ist der Abschluss eines Eigenleistungsvertrages.
Für die Ausführung der Eigenleistungen sind die im Merkblatt beschriebenen Bedingungen einzuhalten und Sie erhalten dafür einen Preisnachlass gemäß den Ergänzenden Bedingungen der StWB zur NAV Ziff. 3.1.3..
Netzanschlusskosten
Einen Überblick über die Preise für Strom-Netzanschlüsse in unserem Versorgungs-/Netzgebiet finden Sie hier:
Die StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (StWB) – Bereich Netze – geben bekannt:
1. Anpassung von Anschlussverträgen
Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit StWB abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist StWB berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf der AVBEltV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit StWB abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen macht StWB hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV erfolgt mit Wirkung ab dem 25.06.2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
2. Veröffentlichung der Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung
Mit Wirkung zum 1. Februar 2017 treten die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung in Kraft:
Alle wichtigen Informationen zur Ermittlung des Baukostenzuschusses (BKZ) haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
Die StWB erhebt auch bei netzgekoppelten Graustromspeichern (Batteriespeicheranlagen) außerhalb der Niederspannung weiterhin einen Baukostenzuschuss gemäß dem Positionspapier der Bundesnetzagentur („BNetzA“) nach dem Leistungspreismodell. Die BNetzA hat die Zulässigkeit der BKZ-Erhebung für einen solchen Fall in ihrem Beschluss vom 6. Dezember 2022 bestätigt. Denn auch bei „netzgekoppelten“ Stromspeichern sei es sinnvoll, über einen an die nachgefragte Anschlussleistung anknüpfenden Baukostenzuschuss eine Steuerung des Nachfrageverhaltens anzustreben. Dieser Auffassung folgt auch die StWB.
Dieser Auffassung ist das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 20.12.2023) nicht gefolgt; die Sachlage ist streitig. Es bleibt die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dieser Frage abzuwarten.
Bis dahin wird seitens StWB der BKZ für Batteriespeicheranlagen weiterhin nach dem jeweils aktuellen Preisblatt berechnet mit der Maßgabe, dass nach Vorliegen der BGH-Entscheidung und einer ggf. erforderlichen (Neu-)Festlegung der BNetzA der BKZ für Batteriespeicher gesondert kalkuliert und dieser sodann nachberechnet bzw. im Falle der Überzahlung entsprechend erstattet wird.
Elektromobilität / Ladeinfrastruktur
Hinweise für den Anschluss von Ladeinfrastruktur:
Für den Anschluss von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten. Die Technischen Anschlussbedingungen fordern u. a., dass eine maximale Unsymmetrie von 4,6 kVA für einphasige und dreiphasige Ladeeinrichtungen eingehalten werden muss.
Bei der Anmeldung von Ladeinfrastruktur wird unterschieden zwischen einer Information (Anmeldepflicht) und einer Anmelde- und Zustimmungspflicht, bei der der Netzbetreiber eine Genehmigung für den Anschluss erteilen muss.
< 12 kVA – Anmeldepflicht
> 12 kVA – Anmelde- und Zustimmungspflicht
Zur Inbetriebnahme von zustimmungspflichtigen der Ladesäulen sind das Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular (in „Download“ verschieben) sowie das Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (in „Download“ verschieben) auszufüllen.
Installateurverzeichnis
Eine Elektro-Hausinstallation darf nur von zugelassenen und im Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen ausgeführt werden. Mit den Zulassungen und Eintragungen im Installateurverzeichnis für das Netzgebiet der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG ist die E.DIS AG beauftragt. Sie finden die entsprechenden Installateure unter www.e-dis.de
Netzeinspeisung
Photovoltaik
Sie planen ein eigenes Balkon-Kraftwerk?
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung
Stromspeicher
1. Anmeldung
Für Speicher und Speichersysteme mit einem Niederspannungsanschluss gilt der FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“. Ergänzend muss das „Datenerfassungsblatt für stationäre und eigensichere Batteriespeichersysteme am Niederspannungsnetz“ bei der Antragsstellung für Speicher- und Speichersysteme vollständig ausgefüllt abgegeben werden.
2. Netztechnische und netzbetriebliche Anforderungen an Speicher und Speichersysteme
Es existieren derzeit folgende Betriebsmodi von Speichern:
• Energiebezug (aus dem öffentlichen Netz bzw. aus der kundeneigenen Erzeugungsanlage): Der Speicher verhält sich aus Netzsicht wie eine Bezugsanlage und ist auch so zu bewerten.
• Energielieferung (in das öffentliche Netz bzw. in das Netz der Kundenanlage): Der Speicher verhält sich aus Netzsicht wie eine Erzeugungsanlage und ist auch so zu bewerten.
• Verwendung als Netzersatzanlage: Der Speicher wird nur im Inselnetzbetrieb des eigenen Netzes verwendet. Die maximal zulässige Dauer eines Netzparallelbetriebes beträgt ≤ 100 ms. Geht der Netzparallelbetrieb über 100 ms hinaus, sind die o. g. Anforderungen für Energiebezug bzw. Energielieferung zu erfüllen.
Demzufolge sind für den Netzanschluss und Betrieb von Speicher und Speichersystemen die jeweils geltenden technischen Regelungen bzw. technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers für Bezugs- und Erzeugungsanlagen vollumfänglich einzuhalten.
Derzeit gelten die allgemein gültigen Richtlinien und Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss ans Niederspannungsnetz:
• FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“
• Werknorm TAB 0010 „Technische Anschlussbedingungen, Allgemeine Anforderungen
• “Werknorm WN TAB 0070 „Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz“
2.1 Gleichzeitigkeit der Einspeisung von Speichern und parallelen EZA
Werden Speicher und Erzeugungsanlagen an einem Netzanschlusspunkt (NAP) parallel betrieben, ist zu prüfen ob eine gleichzeitige Einspeisung des Speichers und der zusätzlichen Erzeugungsanlage (z.B. PV) möglich ist. Falls ja, sind beide Anlagen im Rahmen der netztechnischen Bewertung zu berücksichtigen.
2.2 Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen
Hier gilt der bereits genannte FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“.
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Nachweisverfahren muss ein Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion des Energieflussrichtungssensors (EnFluRi) erbracht werden. Die Hersteller müssen für die Sensoren des Speichersystems einen Funktionstest (Typprüfung) durchgeführt und dies mit einem typspezifischen Konformitätsnachweis bestätigt haben. Vor Inbetriebnahme des Speichersystems (des Sensors) muss ein Inbetriebnahme-Nachweis gemäß der Errichtungsanweisung des Herstellers durch den Anlagenerrichter erfolgen.
3. EEG Umlagepflicht
Wird ein Stromspeichersystem aus regenerativen Energie beladen, so handelt es sich hierbei um eine Erzeugungsanlage, die ggf. der EEG-Umlagepflicht unterliegt. Um diesen Sachverhalt prüfen zu können, ist es notwendig, dass Sie uns den Fragebogen zur EEG-Umlagepflicht ausgefüllt zustellen.
Kraft-Wärme-Kopplung
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer und thermischer Nutzenergie aus anderen Energieformen (z. B. Erdgas) durch thermodynamische Prozesse in einer technischen Anlage.
Die Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung wird dabei weitestgehend vermieden. Zunehmend an Bedeutung gewinnen kleinere KWK-Anlagen für die Versorgung einzelner Wohngebiete bzw. einzelne Mehr- und Einfamilienhäuser. Bei optimaler Konzeption einer KWK-Anlage lässt sich bis zu einem Drittel der Primärenergie einsparen, die für die getrennte Erzeugung der elektrischen und der thermischen Nutzenergie aufzuwenden wäre.
Die Formulare für die Anmeldung, Änderung sowie den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen entnehmen Sie bitte dem Downloadordner.