Erdgasnetz

Der Grundversorger im Netzgebiet der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG ist für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert:


StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG
Packhofstraße 31
14776 Brandenburg an der Havel

Netznutzungsentgelte

Voraussichtliche Netzentgelte der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (StWB) ab dem 1. Januar 2025:

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2025 nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen werden musste. Stattdessen erfolgt zum 15.10.2024 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG.

Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2025 können von den vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind insbesondere noch ausstehende behördliche Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.

Die tatsächlichen ab dem 1. Januar 2025 geltenden Netzentgelte wird StWB rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 an dieser Stelle veröffentlichen.

Historische Netznutzungsentgelte

Datenblätter und Zertifikate

Kommunikationsdaten und Zertifikat für die Verschlüsselung und Signierung unserer EDIFACT-Nachrichten:

Umsetzung GeLi Gas

Die StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichungspflichten nach GasNZV

Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Netzstruktur und Netzlast

GasNZV § 15 Abs. 2

GasNZV § 40 Abs. 1

Mengengewichteter Brennwert für Standardlastprofilkunden im StWB-Netzgebiet

Standardlastprofile

Sicherheitsdatenblatt Erdgas der StWB/EMB

Veröffentlichungspflichten nach EnWG

EnWG § 19 Abs. 2,3

Feststellung des gesetzlichen Grundversorgers

Feststellung des gesetzlichen Grundversorgers Erdgas durch den Netzbetreiber StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (Marktrolle Netzbetrieb)

Grundversorger ist gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Erdgas beliefert. Netzbetreiber sind ausgehend davon verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli (Stichtag) den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies im Internet zu veröffentlichen. Für das Gasnetzgebiet der Stadt Brandenburg an der Havel (Konzessionsgebiet gemäß Gas-Konzessionsvertrag zum Stichtag) gilt demnach für die Feststellung des Gas-Grundversorgers:

Grundversorger Erdgas für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 (ermittelt zum Stichtag 1. Juli 2021): Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (Marktrolle Vertrieb)

Grundversorger Erdgas für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 (ermittelt zum Stichtag 1. Juli 2024): Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (Marktrolle Vertrieb)

Die zuständige Energieaufsichtsbehörde des Landes Brandenburg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie – MWAE) wurde jeweils über die Feststellung informiert.