Erdgasnetz
Der Grundversorger im Netzgebiet der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG ist für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert:
StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG
Packhofstraße 31
14776 Brandenburg an der Havel
Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrages:
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit den Stadtwerken Brandenburg an der Havel verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten.
Voraussichtliche Netzentgelte der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (StWB) ab dem 1. Januar 2025:
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2025 nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen werden musste. Stattdessen erfolgt zum 15.10.2024 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG.
Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2025 können von den vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind insbesondere noch ausstehende behördliche Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
Die tatsächlichen ab dem 1. Januar 2025 geltenden Netzentgelte wird StWB rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 an dieser Stelle veröffentlichen.
Historische Netznutzungsentgelte
Kommunikationsdaten und Zertifikat für die Verschlüsselung und Signierung unserer EDIFACT-Nachrichten:
Die StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Veröffentlichungspflichten nach GasNZV
Technische Anschlussbedingungen (TAB)
Netzstruktur und Netzlast
GasNZV § 15 Abs. 2
GasNZV § 40 Abs. 1
Mengengewichteter Brennwert für Standardlastprofilkunden im StWB-Netzgebiet
Standardlastprofile
Sicherheitsdatenblatt Erdgas der StWB/EMB
Veröffentlichungspflichten nach EnWG
EnWG § 19 Abs. 2,3
Technische Vorgaben nach GasNZV
Technische Anforderungen für Biogas nach § 19 Abs. 2,3 EnWG
Allgemeine Bedingungen
Feststellung des gesetzlichen Grundversorgers Erdgas durch den Netzbetreiber StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (Marktrolle Netzbetrieb)
Grundversorger ist gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Erdgas beliefert. Netzbetreiber sind ausgehend davon verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli (Stichtag) den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies im Internet zu veröffentlichen. Für das Gasnetzgebiet der Stadt Brandenburg an der Havel (Konzessionsgebiet gemäß Gas-Konzessionsvertrag zum Stichtag) gilt demnach für die Feststellung des Gas-Grundversorgers:
Grundversorger Erdgas für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 (ermittelt zum Stichtag 1. Juli 2021): Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (Marktrolle Vertrieb)
Grundversorger Erdgas für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 (ermittelt zum Stichtag 1. Juli 2024): Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (Marktrolle Vertrieb)
Die zuständige Energieaufsichtsbehörde des Landes Brandenburg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie – MWAE) wurde jeweils über die Feststellung informiert.
Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrages: