Stromnetz
Wie in der Stromentgeltverordnung vorgesehen, setzt sich der Netznutzungspreis aus mehreren Bestandteilen zusammen. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen bzw. Abgaben zu bezahlen:
• Nutzung der Netzinfrastruktur (z. B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen), Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste,
• an die Stadt Brandenburg an der Havel abzuführende Konzessionsabgabe,
• Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG),
• Blindstromverbrauch bei leistungsgemessenen Kunden.
Der Niedertarif (NT) gilt in folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag 22:00 – 06:00 Uhr
Samstag 13:00 – 06:00 Uhr
Sonntag 00:00 – 24:00 Uhr
an Feiertagen im Bundesland Brandenburg
Der Hochtarif (HT) gilt in folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag 06:00 – 22:00 Uhr
Samstag 06:00 – 13:00 Uhr
Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen i. S. d. § 26 KWKG 2016
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit den Stadtwerken Brandenburg an der Havel verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten.
Voraussichtliche Netzentgelte der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (StWB) ab dem 1. Januar 2025:
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2025 nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen werden musste. Stattdessen erfolgt zum 15.10.2024 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG.
Die verbindlichen Netzentgelte für das Jahr 2025 können von den vorläufigen Netzentgelten abweichen. Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind insbesondere noch ausstehende behördliche Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
Die tatsächlichen ab dem 1. Januar 2025 geltenden Netzentgelte wird StWB rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 an dieser Stelle veröffentlichen.
Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)
Historische Netznutzungsentgelte
Kommunikationsdaten und Zertifikat für die Verschlüsselung und Signierung unserer EDIFACT-Nachrichten:
Die StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Veröffentlichungspflichten gemäß EEG
Ein nachgelagertes Netz ist nicht vorhanden.
EEG-Anlagenstammdaten:
Die in der 50Hertz Transmission-Regelzone installierten EEG-Anlagen der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG finden Sie hier. Sie haben die Möglichkeit, sich Anlagen, die eine Förderung nach dem EEG
erhalten, sortiert nach Netzbetreibern, Energieträgern (Wasserkraft-, Gas-, Biomasse-, Geothermie-, Wind- und Solaranlagen), Spannungsebene, Bundesland und Inbetriebnahmejahr anzeigen zulassen.
* gemäß Leitfaden der Bundesnetzagentur für Internet-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetriebe.
StromNEV § 10 (2)
Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene und durchschnittliche Beschaffungskosten in ct/kWh des Vorjahres:
StromNEV § 19
StromNEV § 27 (1)
Netzentgelte, inkl. individuelle Netzentgelte, sofern mit einzelnen Kunden vereinbart:
StromNEV § 27 (2)
Stromkreislänge zum 31.12. des Vorjahres – getrennt nach Freileitungen und Kabelleitungen sowie Netzebenen, installierte Leistung der Umspannebenen zum 31.12. des Vorjahres, im Vorjahr entnommene Jahresarbeit je Netz- und
Umspannebene in kWh, Anzahl der Entnahmestellen je Netz- und Umspannebene, Einwohnerzahl im Netzgebiet zum 31.12. des Vorjahres, versorgte Fläche gemäß § 24 (2) zum 31.12. des Vorjahres, geographische Fläche des Netzgebietes
zum 31.12. des Vorjahres:
NAV-E § 4 (2)
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung:
NAV-E § 4 (3)
Änderungen der ergänzenden Bedingungen und Kostenerstattungsregelungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung:
StromNZV Lastprofile § 12
Die normierten analytischen Lastprofile ergeben sich beim erweiterten analytischen Verfahren aus den Ganglinien einer Kundengruppe (unter Berücksichtigung der Zerlegungsfaktoren / zur Bestimmung der Zerlegungsfaktoren verweisen
wir auf die synthetischen Standardlastprofile des Verbands der Elektrizitätswirtschaft e.V. [VDEW] ) und der dazugehörigen Summe der Jahresverbrauchsprognosewerte aller Kunden dieser Kundengruppe. Die Jahresverbrauchsprognosewerte
der Kunden werden im Rahmen der GPKE ausgetauscht. Dabei wird jeweils die Ganglinie einer Kundengruppe (¼-h-scharf) durch die Summe der Jahresverbrauchsprognosewerte aller Kunden dieser Kundengruppe geteilt.
Feststellung des gesetzlichen Grundversorgers Strom durch den Netzbetreiber StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (Marktrolle Netzbetrieb)
Grundversorger ist gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Netzbetreiber sind ausgehend davon verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli (Stichtag) den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und dies im Internet zu veröffentlichen. Für das Stromnetzgebiet der Stadt Brandenburg an der Havel (Konzessionsgebiet gemäß Strom-Konzessionsvertrag zum Stichtag) gilt demnach für die Feststellung des Strom-Grundversorgers:
Grundversorger Strom für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 (ermittelt zum Stichtag 1. Juli 2021): Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (Marktrolle Vertrieb)
Grundversorger Strom für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 (ermittelt zum Stichtag 1. Juli 2024): Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG (Marktrolle Vertrieb)
Die zuständige Energieaufsichtsbehörde des Landes Brandenburg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie – MWAE) wurde jeweils über die Feststellung informiert.
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:
Grundzuständiger Messstellenbetrieb nach MSBG
Der Netzbetrieb der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG veröffentlicht in seinem Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb die Preise für moderne Messseinrichtungen (mME), intelligente Messsysteme (iMSys) und Zusatzleistungen.
Haben sie noch weitere Fragen zu Messstellen? Dann besuchen Sie unser FAQ.