Vertrag widerrufen

Schade, dass Sie Ihre Entscheidung überdenken

Sie möchten Ihren Vertrag widerrufen? Bevor Sie Ihre Entscheidung treffen, beraten wir Sie gern persönlich unter 03381 752 752 und informieren Sie über mögliche Alternativen. Selbstverständlich können Sie Ihren Widerruf auch direkt über das nachfolgende Formular einreichen. Teilen Sie uns hierzu einfach die Daten des betroffenen Vertrags mit. Wir bearbeiten Ihr Anliegen schnell und zuverlässig.

WIDERRUFSRECHT: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den angegebenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. FOLGEN DES WIDERRUFS: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Strom/Erdgas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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