Wissenswertes rund um Ihre Rechnung
Einmal im Jahr erhalten Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Brandenburg eine Jahresverbrauchsabrechnung, kurz Jahresrechnung. Darin finden Sie Sie die Abrechnung des Vorjahres mit dem Jahresverbrauch, den Rechnungsbetrag, Ihren Vorauszahlungen (den geleisteten Abschlägen), dem Differenzbetrag sowie die neuen Abschläge für das laufende Jahr. Die Jahresrechnungen werden Ende Januar versendet. Die neuen Abschläge fallen erstmalig im Februar an.
In der Rechnung erfahren Sie auch, ob Sie eine Gutschrift erhalten oder eine Nachzahlung notwendig ist.
Rechnungserklärer
Ihre Rechnung einfach erklärt
Sie haben Ihre Jahresrechnung von uns erhalten und möchten mehr zu den einzelnen Positionen erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
In unserem Rechnungserklärer finden Sie Musterrechnungen für Strom und Erdgas. Darin erläutern wir Ihnen die einzelnen Positionen.
Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über Ihre Abrechnung.
So gehen Sie vor: Klicken Sie in der Musterrechnung einfach die Infopunkte an, die Sie interessieren – es öffnet sich ein Fenster mit der passenden Erklärung.
Überblick zum Entlastungspaket

Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen, die so genannte Soforthilfe. Die Entlastung für unsere Kunden erfolgt automatisch und wird von uns nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und weitergegeben. Bei Gas ist es ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, der im Monat September 2022 prognostiziert wurde. Der Einfachheit halber wurde der Dezember-Abschlag wie gesetzlich vorgegeben vorab nicht eingezogen.
Da die Stadtwerke Brandenburg pro Jahr lediglich 11 Abschläge berechnen, stimmen Dezember-Abschlag und Soforthilfe nicht überein, die Soforthilfe ist niedriger als Ihr Abschlag. Hinzu kommt: die Soforthilfe wird mit einem Steuersatz von 7 % berechnet. Ihrem Abschlag liegen 19 % zugrunde. Viele Kunden haben im Laufe des Jahres ihren Abschlag nach oben gesetzt. Auch das führt zu einer größeren Differenz zwischen Dezember-Abschlag und Entlastungsbetrag durch die Soforthilfe.
Ein Beispiel:
Abschlag Dezember 2022: 95,00 EUR (inkl. 19% MwSt)
Soforthilfe (staatliche Entlastung): 86,88 EUR (inkl. 7% MwSt)
Woher kommt die Differenz zwischen beiden Beträgen?
Prognostizierter Verbrauch 2022: 12.000 kWh (Sep. 2022)
Prognoseverbrauch geteilt durch 12 Monate mal Ihrem Gaspreis im Dezember 2022 plus 1/12 des Grundpreises – ergibt konkret 12.000 kWh / 12 * 0,0763 EUR + 10,58 EUR ergibt als Soforthilfe eine Gutschrift von 86,88 EUR (brutto)
In diesem Beispiel gilt StWBgas Aktiv Fix 2022: Arbeitspreis 7,63 EUR Cent/kWh / Grundpreis 126,97 EUR p. a. (inkl. 19% MwSt)
Ende Oktober 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, den Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent zu senken. Das Steuerrecht erlaubt uns, den verringerten Umsatzsteuersatz für das ganze Jahr 2022 anzusetzen.
Zunächst einmal ganz wichtig: Die meisten Stadtwerke-Kunden sind nicht betroffen. Ihr Arbeitspreis liegt unter dem von der Bundesregierung festgelegten Preisbremsen. Bei Ihnen ändert sich nichts. Sie zahlen wie gewohnt für ihren gesamten Verbrauch ihren Tarif.
Kunden, deren Arbeitspreis über diesen Werten liegt, bekommen im Februar noch einmal Post von uns. Da wird dann der neue Abschlag genau berechnet. Der Grundpreis bleibt unverändert. Der erste Abschlagplan gilt dann nicht mehr. Aus technischen Gründen geht es leider nicht anders, die Zeit war zu knapp. Aber die Kollegen und unser Dienstleister arbeiten mit Hochdruck, damit wir die neuen Abschläge mit Preisbremse für alle betroffenen Kunden bis Ende Februar 2023 versenden können.
Für Privatkunden und kleine Gewerbebetriebe heißt Preisbremse: sie zahlen für 80 Prozent ihres Jahresverbrauchs (gemessen am Verbrauch 2022) den festgelegten Preis von 40 Cent/kWh Strom und 12 Cent/ kWh Gas. Für jede weitere Kilowattstunde gilt der aktuelle Tarif.
Mehr Informationen zur Strom-.Gas- und Wärmepreisbremse finden Sie hier:
Stromkunden müssen ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Selbstverständlich geben wir die Senkung 1:1 an unsere Kunden weiter. Zum 1. Januar 2023 wurde die EEG-Umlage ganz abgeschafft. Das heißt: Der Arbeitspreis unserer Stromkunden ist seit Juli 2022 um 3,72 Cent netto pro kWh gesunken.
Zum Reinhören
In der neusten Folge Havelcast beantwortet Bianca Janka, Teamleiterin im Kundencenter, Fragen zum Thema Rechnung, Umsetzung von Soforthilfe und Preisbremse.
Noch weitere Fragen? Schauen Sie bei unserem FAQ vorbei!
Glossar
Der Abschlag ist eine Anzahlung auf bereits geleistete Energielieferungen und üblicherweise 11 mal pro Jahr fällig. Die gezahlten Abschläge werden mit dieser Rechnung verrechnet. Die Höhe der Abschläge orientiert sich an Ihrem bisherigen Energieverbrauch.
Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh).
Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in kWh frei wird, wenn ein Kubikmeter Erdgas verbrannt wird.
Der Grundpreis beinhaltet Preisbestandteile, die unabhängig vom Verbrauch sind. Hierzu zählen unter anderem Kosten für Messung und Messstellenbetrieb.
Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dient der Förderung von Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Diese Anlagen erreichen einen höheren Nutzungsgrad, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die dadurch entstehenden Kosten können auf alle Verbraucher umgelegt werden.
Die Lieferanschrift ist der Ort, an den die Energie geliefert wird.
Über die Marktlokation kann der Standort der Lieferanschrift eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden.
Bei Störungen oder Verzögerungen der Netzanbindung von OffshoreWindparks sind Entschädigungszahlungen an die Investoren vorgesehen. Die dadurch entstehenden Kosten können über die Offshore-Umlage auf alle Verbraucher umgelegt werden.
SEPA (Single European Payment Area) steht für den europaweit einheitlichen Zahlungsraum für Euro-Überweisungen. Seit Februar 2014 wurden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt. Statt Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN (internationale Kontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl) verwendet. Die Nummer des SEPA-Mandats gilt für die Erlaubnis, die uns der Kontoinhaber gegeben hat, Geld von seinem Konto abzubuchen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) kennzeichnet eindeutig den Zahlungsempfänger.
Mit der Zählernummer wird der Zähler identifiziert, der den Verbrauch an einer Verbrauchsstelle misst.