Ihre Jahresrechnung einfach erklärt

Wissenswertes rund um Ihre Rechnung


Einmal im Jahr senden wir Ihnen die Jahresverbrauchsabrechnung zu – auch bekannt als Jahresrechnung. Diese enthält eine Übersicht über den Energieverbrauch des vergangenen Jahres, den Rechnungsbetrag, die bereits geleisteten Abschlagszahlungen, den daraus resultierenden Differenzbetrag sowie die neuen Abschläge für das aktuelle Jahr.

In der Rechnung erfahren Sie auch, ob Sie eine Gutschrift von uns erhalten oder eine Nachzahlung notwendig ist.

Die Jahresrechnungen werden Ende Januar versendet. Die neuen Abschläge fallen erstmalig im Februar an. Im Januar zahlen Sie keinen Abschlag.


Rechnungserklärer

Info-Punkte anklicken und Rechnung verstehen

Sie haben Ihre Jahresrechnung von uns erhalten und möchten mehr zu den einzelnen Positionen erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

In unserem Rechnungserklärer finden Sie Musterrechnungen für Strom und Erdgas. Darin erläutern wir Ihnen die einzelnen Positionen.

Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über Ihre Abrechnung.

So gehen Sie vor: Klicken Sie in der Musterrechnung einfach die Infopunkte an, die Sie interessieren – es öffnet sich ein Fenster mit der passenden Erklärung.


Gut zu wissen

Ein Paar schaut auf ein Tablet und lächelt
Wie kann ich meinen Abschlag anpassen?

Natürlich können Sie Ihren Abschlag jederzeit anpassen. Er lässt sich um bis zu 10 Prozent erhöhen oder reduzieren. Bitte nutzen Sie dazu unser Kundenportal. 

Ihr Verbrauch hat sich stark geändert? Dann können Sie uns nach sechs Monaten Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen. Wir prüfen dann Ihren Abschlag erneut.

Warum gibt es zwei Mehrwertsteuersätze für Gas?

Der gesenkte Mehrwertsteuersatz von 7% auf Gas wurde zum 1. April 2024 wieder auf 19% angehoben. Mit der befristeten Absenkung hatte die Bundesregierung auf die stark gestiegenen Gaspreise reagiert und die Bürgerinnen und Bürger entlastet.

Das heißt: für den Verbrauch bis zum 31. März gilt ein Steuersatz von 7%, danach von 19 %. Dabei wird der Gasverbrauch bis zum 31. März rechnerisch ermittelt. Basis sind unter anderem das bisherige Verbrauchsverhalten und die Durchschnittstemperaturen in der Stadt. Wenn der Zählerstand vom 31. März bei uns vorlag, wurde der gemeldete Stand angesetzt.

Warum wurde nicht mein angegebener Zählerstand zugrunde gelegt?

Der Stichtag für die Jahresrechnung der Stadtwerke Brandenburg ist der 31. Dezember eines Jahres. Für den Zeitraum zwischen der Zählerablesung und dem Stichtag berechnen wir Ihren Zählerstand auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs.

Falls uns Ihr Zählerstand nicht rechtzeitig vorliegt oder keine Ablesung vor Ort stattgefunden hat, berechnen wir den Zählerstand ebenfalls auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs. Das bedeutet, wir verwenden Ihre bisherigen Ablesedaten, um den voraussichtlichen Zählerstand zum Stichtag zu ermitteln. So stellen wir sicher, dass Ihre Jahresrechnung korrekt erstellt wird, auch wenn wir keine aktuellen Ablesewerte haben.

Warum habe ich eine geringere Rückzahlung als im Vorjahr erhalten?

Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Rückzahlung in diesem Jahr geringer ausfallen kann. Im vergangenen Jahr hatten wir rückwirkend eine Erstattung von 12 % auf den Arbeitspreis gewährt. Dadurch haben sich auch die Abschläge für 2024 verringert. Die Höhe der Rückzahlung hängt außerdem von Ihrem individuellen Verbrauch ab. Vergleichen Sie daher Ihre aktuelle Jahresrechnung mit der des Vorjahres, um die Unterschiede nachzuvollziehen.

So setzt sich der Preis zusammen

Die Strom- und Gaspreise bestehen aus drei wesentlichen Komponenten: den Kosten für die Beschaffung und den Service der Energie, den Netzentgelten sowie verschiedenen Steuern, Abgaben und Umlagen. Während wir als Ihr Energieversorger die Energiekosten maßgeblich beeinflussen können, sind die anderen Bestandteile weitgehend fix und werden an die Endverbraucher weitergegeben. Zudem können die Netzentgelte je nach Region unterschiedlich ausfallen.

Dank unserer langfristigen Energiebeschaffung setzen wir alles daran, die Preise für Sie so niedrig wie möglich zu halten. Als Ihr Energieversorger tragen wir jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten, etwa die Hälfte, bei.

Strom

Steuern, Abgaben und Umlagen
0
Netzentgelte
0
Beschaffung und Service
0

Gas

Steuern, Abgaben und Umlagen
0
Netzentgelte
0
Beschaffung und Service
0

Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (Stand: Dezember 2024)

Glossar zur StWB-Rechnung

Ablesung

Die Messung des Zählerstands vor Ort, entweder durch den Kunden oder einen Techniker des Versorgers. Diese erfolgt in regelmäßigen Abständen, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln.

Abschlag

Der Abschlag ist der monatliche Betrag, den Kunden an den Strom- oder Gasversorger zahlen. Dieser Betrag wird auf Grundlage des voraussichtlichen Jahresverbrauchs berechnet und regelmäßig angepasst.

Bei uns werden lediglich elf Abschläge fällig. Im Januar zahlen Sie bei uns keinen Abschlag. 

Die gezahlten Abschläge werden mit der Jahresrechnung verrechnet. 


Arbeitspreis

Das ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtrechnung und variiert je nach Anbieter und Tarif.

Brennwert (nur Erdgas)

Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in kWh frei wird, wenn ein Kubikmeter Erdgas verbrannt wird.

Grundpreis

Ein fester Betrag, den die Kunden für die Bereitstellung der Versorgung mit Strom oder Gas zahlen. Der Grundpreis deckt Kosten für die Infrastruktur und Verwaltung ab, unabhängig vom Verbrauch.

Jahresrechnung

Die Gesamtrechnung, die am Ende des Abrechnungszeitraums (meistens ein Jahr) erstellt wird. Sie enthält den Gesamtverbrauch und alle angefallenen Kosten, einschließlich des bereits gezahlten Abschlags. Daraus kann sich eine Nachzahlung oder Erstattung ergeben.

KWKG-Umlage

Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dient der Förderung von Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Diese Anlagen erreichen einen höheren Nutzungsgrad, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die dadurch entstehenden Kosten können auf alle Verbraucher umgelegt werden.

Lieferanschrift

Die Lieferanschrift ist der Ort, an den die Energie geliefert wird.

Marktlokation

Über die Marktlokation kann der Standort der Lieferanschrift eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden.

Offshore-Umlage

Bei Störungen oder Verzögerungen der Netzanbindung von OffshoreWindparks sind Entschädigungszahlungen an die Investoren vorgesehen. Die dadurch entstehenden Kosten können über die Offshore-Umlage auf alle Verbraucher umgelegt werden.

SEPA

SEPA (Single European Payment Area) steht für den europaweit einheitlichen Zahlungsraum für Euro-Überweisungen. Seit Februar 2014 wurden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt. Statt Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN (internationale Kontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl) verwendet. Die Nummer des SEPA-Mandats gilt für die Erlaubnis, die uns der Kontoinhaber gegeben hat, Geld von seinem Konto abzubuchen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) kennzeichnet eindeutig den Zahlungsempfänger.

Zählernummer

Mit der Zählernummer wird der Zähler identifiziert, der den Verbrauch an einer Verbrauchsstelle misst.

Zählerstand

Der Zählerstand ist Wert, der Ihren aktuellen Verbrauch an Strom oder Gas anzeigt. Der Zählerstand ist die Basis zur Berechnung der Verbrauchskosten.

Zahlungsschwierigkeiten

Gemeinsam eine Lösung finden

Sie haben eine Zahlungserinnerung von uns erhalten oder können Ihre Rechnung nicht zahlen? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir einen Weg, wie Sie die Forderungen begleichen und eine mögliche Sperrung verhindern können. Dazu gehören beispielsweise Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen.

Noch weitere Fragen? Schauen Sie bei unserem FAQ vorbei!