Ihre Abrechnung – leicht nachvollziehbar
Einmal im Jahr erhalten Sie Ihre Jahresrechnung. Sie zeigt Ihnen, wie viel Energie Sie im Vorjahr verbraucht haben, welche Beträge Sie bereits gezahlt haben und wie sich daraus der neue Abschlag für das laufende Jahr ergibt. Außerdem erfahren Sie, ob Sie eine Gutschrift erhalten oder eine Nachzahlung fällig wird. Die Jahresrechnungen werden Ende Januar verschickt. Die neuen Abschläge werden erstmals im Februar fällig – im Januar zahlen Sie keinen Abschlag. Nachfolgend zeigen wir Ihnen eine Beispielrechnung und erklären Schritt für Schritt, wie sie aufgebaut ist.
So behalten Sie den Überblick
Schritt für Schritt durch die Rechnung
Sie haben Ihre Jahresrechnung erhalten und möchten die einzelnen Positionen besser verstehen? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Unsere interaktive Musterrechnung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie eine Strom- oder Erdgasrechnung aufgebaut ist.
Öffnen Sie die gewünschte PDF über den Button und erfahren Sie mehr über die Info-Punkte.
Gut zu wissen
Natürlich können Sie Ihren Abschlag jederzeit anpassen. Er lässt sich um bis zu 10 Prozent erhöhen oder reduzieren. Bitte nutzen Sie dazu unser Kundenportal.
Ihr Verbrauch hat sich stark geändert? Dann können Sie uns nach sechs Monaten Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen. Wir prüfen dann Ihren Abschlag erneut.
Die Höhe Ihres Abschlags richtet sich nach Ihrem Verbrauch und dem Preis Ihres Tarifs. Dadurch verändert sich jedes Jahr der Abschlag je nach dem wie sich diese Werte verändern. Wenn Sie jedoch jedes Jahr den gleichen Abschlag bezahlen möchten, können Sie uns das mitteilen und wir stellen für Sie einen festen Abschlag ein. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular und nennen uns die gewünschte Abschlaghöhe – wir kümmern uns schnellstmöglich um die Änderung Ihres Abschlags. Der neue Abschlag gilt voraussichtlich ab März, Sie erhalten dazu eine Bestätigung.
Der Stichtag für die Jahresrechnung der Stadtwerke Brandenburg ist der 31. Dezember eines Jahres. Für den Zeitraum zwischen der Zählerablesung und dem Stichtag berechnen wir Ihren Zählerstand auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs.
Falls uns Ihr Zählerstand nicht rechtzeitig vorliegt oder keine Ablesung vor Ort stattgefunden hat, berechnen wir den Zählerstand ebenfalls auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs. Das bedeutet, wir verwenden Ihre bisherigen Ablesedaten, um den voraussichtlichen Zählerstand zum Stichtag zu ermitteln. So stellen wir sicher, dass Ihre Jahresrechnung korrekt erstellt wird, auch wenn wir keine aktuellen Ablesewerte haben.
Vergleichen Sie zunächst die Entwicklung Ihres Verbrauchs mit den Vorjahren. Beachten Sie bitte auch, dass sich bei unseren Strompreisen der verbrauchsunabhängige Grundpreis von 2025 gegenüber 2024 erhöht hat. Demgegenüber stand in nahezu allen von uns belieferten Netzgebieten eine Reduzierung des Arbeits- bzw. Verbrauchspreises. Unsere Gaspreise hingegen hatten sich von 2024 zu 2025 nicht verändert.
StWB gewährt in manchen Angeboten einen Bonus. Die Höhe des Bonus kann je nach Aktion und Angebot unterschiedlich ausfallen und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Die Erteilung der Gutschrift kann aus technischen Gründen gesplittet auf mehrere Rechnungen verteilt erfolgen. Ein Teilbetrag wird dann anteilig in der zeitlich auf den Vertragsschluss folgenden Abrechnung verrechnet, der Restbetrag in der darauffolgenden Abrechnung.
Sie haben eine Zahlungserinnerung von uns erhalten oder können Ihre Rechnung nicht bezahlen? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir einen Weg, wie Sie die Forderungen begleichen und eine mögliche Sperrung verhindern können. Dazu gehören beispielsweise Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen.
So setzt sich der Strom- und Erdgaspreis zusammen
Ihre Preise bestehen aus drei Teilen: Energiekosten, Netzentgelte und gesetzliche Steuern & Umlagen.
Wir steuern nur die Energiekosten (Beschaffung und Service) aktiv – knapp die Hälfte Ihres Gesamtpreises. Die restlichen Bestandteile sind von uns als Energielieferant nicht beeinflussbar und werden vom jeweiligen Netzbetreiber definiert und sind regional unterschiedlich. Hinzu kommen die staatlich veranlassten Preisbestandteile. Dank unserer langfristigen Beschaffungsstrategie halten wir Ihre Energiekosten so niedrig wie möglich.
Strom
Gas
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (Stand: 10 / 2025)
Mehr Vorteile, mehr Möglichkeiten
Entdecken Sie, wie wir unsere Bestandskunden belohnen – von Freunden werben bis zu exklusiven Extras.
Bis zu 250 € Prämie – für 5 geworbene Freunde.
Sie sind überzeugt von den Stadtwerken Brandenburg? Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich Ihre Prämie.
Havelfestkarten zum Vorteilspreis
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Havelcrowd: Gemeinsam mehr bewegen
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Auf einen Blick
Die Messung des Zählerstands vor Ort, entweder durch den Kunden oder einen Techniker des Versorgers. Diese erfolgt in regelmäßigen Abständen, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln.
Der Abschlag ist der monatliche Betrag, den Kunden an den Strom- oder Gasversorger zahlen. Dieser Betrag wird auf Grundlage des voraussichtlichen Jahresverbrauchs berechnet und regelmäßig angepasst.
Bei uns werden lediglich elf Abschläge fällig. Im Januar zahlen Sie bei uns keinen Abschlag.
Die gezahlten Abschläge werden mit der Jahresrechnung verrechnet.
Das ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtrechnung und variiert je nach Anbieter und Tarif.
Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in kWh frei wird, wenn ein Kubikmeter Erdgas verbrannt wird.
Ein fester Betrag, den die Kunden für die Bereitstellung der Versorgung mit Strom oder Gas zahlen. Der Grundpreis deckt Kosten für die Infrastruktur und Verwaltung ab, unabhängig vom Verbrauch.
Die Gesamtrechnung, die am Ende des Abrechnungszeitraums (meistens ein Jahr) erstellt wird. Sie enthält den Gesamtverbrauch und alle angefallenen Kosten, einschließlich des bereits gezahlten Abschlags. Daraus kann sich eine Nachzahlung oder Erstattung ergeben.
Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dient der Förderung von Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Diese Anlagen erreichen einen höheren Nutzungsgrad, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die dadurch entstehenden Kosten können auf alle Verbraucher umgelegt werden.
Die Lieferanschrift ist der Ort, an den die Energie geliefert wird.
Über die Marktlokation kann der Standort der Lieferanschrift eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden.
Bei Störungen oder Verzögerungen der Netzanbindung von OffshoreWindparks sind Entschädigungszahlungen an die Investoren vorgesehen. Die dadurch entstehenden Kosten können über die Offshore-Umlage auf alle Verbraucher umgelegt werden.
SEPA (Single European Payment Area) steht für den europaweit einheitlichen Zahlungsraum für Euro-Überweisungen. Seit Februar 2014 wurden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt. Statt Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN (internationale Kontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl) verwendet. Die Nummer des SEPA-Mandats gilt für die Erlaubnis, die uns der Kontoinhaber gegeben hat, Geld von seinem Konto abzubuchen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) kennzeichnet eindeutig den Zahlungsempfänger.
Mit der Zählernummer wird der Zähler identifiziert, der den Verbrauch an einer Verbrauchsstelle misst.
Der Zählerstand ist Wert, der Ihren aktuellen Verbrauch an Strom oder Gas anzeigt. Der Zählerstand ist die Basis zur Berechnung der Verbrauchskosten.