Ihre Jahresrechnung einfach erklärt

Wissenswertes rund um Ihre Rechnung


Einmal im Jahr erhalten Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Brandenburg eine Jahresverbrauchsabrechnung, kurz Jahresrechnung. Darin finden Sie Sie die Abrechnung des Vorjahres mit dem Jahresverbrauch, den Rechnungsbetrag, Ihren Vorauszahlungen (den geleisteten Abschlägen), dem Differenzbetrag sowie die neuen Abschläge für das laufende Jahr. Die Jahresrechnungen werden Ende Januar versendet. Die neuen Abschläge fallen erstmalig im Februar an.

In der Rechnung erfahren Sie auch, ob Sie eine Gutschrift erhalten oder eine Nachzahlung notwendig ist. 


Das ist in diesem Jahr anders

Ein Paar schaut auf ein Tablet und lächelt
Energiepreisbremse

Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung 2023 die Preisbremse für Strom, Gas und Wärme eingeführt. Mit der Preisbremse wurde der Brutto-Arbeitspreis für das Jahr 2023 für Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen für Strom auf 40 Cent brutto je Kilowattstunde gedeckelt, der Gaspreis wird auf 12 Cent brutto je Kilowattstunde festgesetzt. Dieser gedeckelte Preis gilt für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer mehr verbraucht, zahlt für die verbleibende Menge den ursprünglich vereinbarten Preis. Wer weniger verbraucht, bekommt dennoch den vollen Entlastungsbetrag erstattet.

Für die meisten Kunden der Stadtwerke gelten die Preisbremsen nicht. Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis liegt unterhalb der Preisbremse. Deshalb erscheint die Preisbremse bei den meisten Kundinnen und Kunden auch nicht auf der Rechnung.

Ihr Tarif liegt oberhalb der Preisbremse?

Dann sehen Sie auf Ihrer Rechnung die Zeile „Preisbremse Strom“ oder „Preisbremse Gas“. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber die Entlastung nicht auf 80 % des tatsächlichen Verbrauchs zahlt, sondern auf 80% des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs. Diesen prognostizierten Verbrauch erstellt der Netzbetreiber automatisch auf Basis des Vorjahresverbrauchs – in diesem Fall auf Basis des Verbrauchs 2021. Bitte beachten Sie, dass der prognostizierte Verbrauch zwar auf Basis des Jahresverbrauchs 2021 erstellt wurde, aber nicht genau dem Verbrauch 2021 entspricht. Berücksichtigt wird bei der Berechnung beispielsweise auch…., bei Gas ist die Wetterprognose relevant.

Sie sind Geschäftskunde oder haben noch weitere Fragen zur Preisbremse? Mehr Informationen finden Sie hier:

Mehrwertsteuer für Gas

Der gesenkte Mehrwertsteuersatz von 7% auf Gas und Fernwärme wird spätestens zum 31. März wieder auf 19% angehoben. Mit der befristeten Absenkung hatte die Bundesregierung auf die stark gestiegenen Gaspreise reagiert und die Bürgerinnen und Bürger entlastet.

Die Anhebung der Mehrwertsteuer ist in Ihren neuen Abschlägen bereits enthalten. Sie müssen nichts tun.

Preisnachlass

2023 und 2024 bieten wir unseren Kunden attraktive Preisvorteile. Die Großhandelspreise haben sich nach den extremen Preissteigerungen 2022 wieder erholt. Das geben wir an unsere Kunden weiter. Privatkunden, die 2023 einen mindestens 12-monatigen Vertrag abgeschlossen oder ein Fix-Angebot angenommen haben, bekommen auf ihren Brutto-Arbeitspreis rückwirkend einen Nachlass von 12 Prozent für den gesamten Jahresverbrauch 2023. Voraussetzung: Sie sind auch 2024 noch unser Kunde. Auch für 2024 haben wir die Preise gesenkt.

Sie haben für 2024 einen Fixvertrag abgeschlossen?

Dann ist Ihr Extra-Rabatt in Ihren Abschlägen bereits berücksichtigt.

Noch weitere Fragen? Schauen Sie bei unserem FAQ vorbei!

Rechnungserklärer

Ihre Rechnung einfach erklärt

Sie haben Ihre Jahresrechnung von uns erhalten und möchten mehr zu den einzelnen Positionen erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

In unserem Rechnungserklärer finden Sie Musterrechnungen für Strom und Erdgas. Darin erläutern wir Ihnen die einzelnen Positionen.

Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über Ihre Abrechnung.

So gehen Sie vor: Klicken Sie in der Musterrechnung einfach die Infopunkte an, die Sie interessieren – es öffnet sich ein Fenster mit der passenden Erklärung.


Glossar

Abschlag

Der Abschlag ist eine Anzahlung auf bereits geleistete Energielieferungen und üblicherweise 11 mal pro Jahr fällig. Die gezahlten Abschläge werden mit dieser Rechnung verrechnet. Die Höhe der Abschläge orientiert sich an Ihrem bisherigen Energieverbrauch.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh).

Brennwert (nur Erdgas)

Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in kWh frei wird, wenn ein Kubikmeter Erdgas verbrannt wird.

Grundpreis

Der Grundpreis beinhaltet Preisbestandteile, die unabhängig vom Verbrauch sind. Hierzu zählen unter anderem Kosten für Messung und Messstellenbetrieb.

KWKG-Umlage

Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dient der Förderung von Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Diese Anlagen erreichen einen höheren Nutzungsgrad, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die dadurch entstehenden Kosten können auf alle Verbraucher umgelegt werden.

Lieferanschrift

Die Lieferanschrift ist der Ort, an den die Energie geliefert wird.

Marktlokation

Über die Marktlokation kann der Standort der Lieferanschrift eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden.

Offshore-Umlage

Bei Störungen oder Verzögerungen der Netzanbindung von OffshoreWindparks sind Entschädigungszahlungen an die Investoren vorgesehen. Die dadurch entstehenden Kosten können über die Offshore-Umlage auf alle Verbraucher umgelegt werden.

SEPA

SEPA (Single European Payment Area) steht für den europaweit einheitlichen Zahlungsraum für Euro-Überweisungen. Seit Februar 2014 wurden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt. Statt Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN (internationale Kontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl) verwendet. Die Nummer des SEPA-Mandats gilt für die Erlaubnis, die uns der Kontoinhaber gegeben hat, Geld von seinem Konto abzubuchen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) kennzeichnet eindeutig den Zahlungsempfänger.

Zählernummer

Mit der Zählernummer wird der Zähler identifiziert, der den Verbrauch an einer Verbrauchsstelle misst.

Zahlungsschwierigkeiten

Gemeinsam eine Lösung finden

Sie haben eine Zahlungserinnerung von uns erhalten oder können Ihre Rechnung nicht zahlen? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir einen Weg, wie Sie Ihre Forderungen begleichen und eine mögliche Sperrung verhindern können. Dazu gehören beispielsweise Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen.