Zahlungsschwierigkeiten
Gemeinsam eine Lösung finden
Sie haben eine Zahlungserinnerung von uns erhalten oder können Ihre Rechnung nicht zahlen? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir einen Weg, wie Sie Ihre Forderungen begleichen und eine mögliche Sperrung verhindern können. Dazu gehören beispielsweise Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen.
Hilfe bei Zahlungsproblemen
Mahnung
Bitte prüfen Sie die Fälligkeit des offenen Betrages. Die Zahlungstermine finden Sie in Ihrem aktuellen Liefervertrag, in der Jahresrechnung oder im Abschlagsplan.
Ihren aktuellen Abschlag finden Sie in Ihrem Abschlagsplan, der Ihnen schriftlich zugegangen ist. Haben Sie den Dauerauftrag schon angepasst?
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Konto ausreichend gedeckt war. Rufen Sie uns an, gemeinsam finden wir eine Lösung. Sie erreichen uns unter 03381 752 752
Ist im Verwendungszweck die richtige Vertragsnummer angegeben? Bitte prüfen Sie die Nummer und überweisen Sie den Betrag erneut.
Denken Sie daran, Ihre alten Verträge zu kündigen und uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen.
Zahlungsmöglichkeiten
Wir machen es Ihnen einfach. Bei uns haben Sie verschiedene Zahlungsmöglichkeiten:
Wir bieten Ihnen auch einen Ratenplan an. Melden Sie sich gerne unter 03381 752 752 oder vereinbaren Sie einen Termin:
Mahnung und Sperrung verhindern
Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat und wir ziehen die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Alternativ bitten wir Sie, selbstständig die Zahlungstermine im Blick zu behalten und rechtzeitig zu überweisen.
Richten Sie einen Dauerauftrag ein. Vergessen Sie nicht, als Verwendungszweck Ihre Vertragsnummer anzugeben.
Jobcenter und Sozialämter können für Empfänger von Hilfsleistungen die Abschläge für Energie direkt an uns zahlen.
Sie haben den Betrag überwiesen? Dann schicken Sie uns bitte einen gültigen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug per E-Mail an kundenservice@stwb.de
Sie haben am Kassenautomaten bar eingezahlt? Bitte legen Sie den Einzahlungsbeleg vor.
Denken Sie daran: Zahlen Sie die Forderung bis einen Tag vor dem angekündigten Sperrtermin und informieren Sie uns spätestens bis 13:00 Uhr über die Zahlung.
Sie haben auch die Möglichkeit, uns gemäß § 2 Abs. 3 Satz 6 Ziff. 1 GVV eine Abwendungsvereinbarung einzureichen. Die Vereinbarung haben Sie mit der Sperrandrohung erhalten. Bitte reichen Sie die unterschriebene Abwendungsvereinbarung bis spätestens einen Tag vor dem angekündigten Sperrtermin bei uns persönlich ein.
Bitte rufen Sie uns an: 03381 752 752. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr. Am Freitag sind wir von 9:00 bis 16:00 Uhr für Sie da.
Sie können aber auch gern persönlich zu uns kommen. Wir sind Montag, Dienstag und Donnerstag ebenfalls von 09:00 bis 18:00 Uhr für Sie da, Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr. Am Mittwoch ist unser Servicecenter geschlossen.
Wir klären mit Ihnen gemeinsam dann die weiteren Bedingungen für eine Entsperrung. Die Sperrung wird erst aufgehoben, wenn die Gesamtforderung inklusive Kosten vollständig bezahlt wurde.
Weitere Hilfsangebote
Jobcenter und Sozialämter können für Empfänger von Hilfsleistungen die Abschläge für Energie direkt an uns zahlen. Außerdem besteht dort die Möglichkeit, ein Darlehen für Energierückstände zu beantragen.
Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Berater.
Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Brandenburg
Kirchhofstraße 39-42, 14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 2080600
Sozialamt Brandenburg
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Fachgruppe Soziales und Wohnen
Wienerstraße 1, 14772 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 585001