Wissenswertes zum Thema E-Mobilität

ZUSCHUSS AUTOKAUF

Neben Herstellerrabatten erhalten Sie auch einen doppelten Umweltbonus für ihr neues E-Auto.

STEUERERSPARNIS

Bei einer Zulassung eines E-Fahrzeugs bis Ende 2025 sind Sie bis zu 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit.

KOSTENFREIES PARKEN

An vielen gebührenpflichtigen Parkplätzen parken Sie mit einem E-Kennzeichen kostenfrei.

EINFACHES LADEN

Die Mehrzahl der E-Auto Modelle verfügt über einen Typ-2-Stecker, welcher als Standard definiert wurde.

Zuschüsse für Elektroautos

Neben speziellen Rabattaktionen der Hersteller gibt es seit 2016 einen staatlichen Umweltbonus, mit dem die Bundesregierung den Kauf von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen fördert. Ab 01.01.2023 gelten neue Förderbedingungen. So bekommen Sie aktuell für reine Elektroautos nur noch einen Zuschuss von maximal 6.000 Euro. Plug-In-Hybride erhalten keine Förderung mehr. Die Mindesthaltedauer beträgt ab dem 01.Januar 12 Monate. 

Wer bekommt den Zuschuss?

  • Seit dem 01.01.2023 sind nur noch Privatpersonen berechtigt, einen Antrag zu stellen.

Förderfähige Autos

Ob Ihr Fahrzeug tatsächlich bezuschusst wird, können Sie in der Liste der förderfähigen Autos der BAFA einsehen. Hier befinden sich die verschiedenen Ausstattungsversionen der förderfähigen Modelle (nach Nettolistenpreis).

Wie komme ich zu dem zuschuss?

BAFA Antrag

Nachdem Sie ihr Fahrzeug gekauft und zugelassen haben, können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf den entsprechenden Zuschuss stellen. Das BAFA bietet dazu ein Online-Portal an, das Ihnen zeigt, welche Unterlagen in Ihrem Fall einzureichen sind. Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie dann eine Überweisung mit Ihrer persönlichen Fördersumme.


Steuervorteile für Elektroautos

Auch bei der KFZ-Steuer genießen E-Mobilisten einige Vorteile. Für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen werden, muss bis zu zehn Jahre lang keine KFZ-Steuer gezahlt werden. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

Seit dem 1. Januar 2020 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, monatlich nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Für Hybridelektrofahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit einem jeweils höheren Bruttolistenpreis bleibt es bei der bisher geltenden 0,5-Prozent-Regelung.

Vorteile des E-Kennzeichens

Um bei der Zulassungsstelle ein Nummernschild mit einem „E“ am Ende beantragen zu können, benötigen Sie ein Batterie-Elektroauto oder ein Plug-In-Hybrid mit elektrischer Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder einem CO 2-Ausstoß von weniger als 50 g/km.

Kostenfreies Parken

In immer mehr deutschen Städten genießen Sie durch das E-Kennzeichen Vorteile beim Parken. An gebührenpflichtigen Parkplätzen können Sie so Ihr Fahrzeug kostenfrei abstellen. Auch in Brandenburg an der Havel parken Sie in den entsprechend beschilderten Zonen kostenlos.

Allerdings darf jede Kommune selbst entscheiden, ob sie den Fahrern von E-Autos exklusive Privilegien einräumt, sodass sich in einer fremden Stadt ein Blick auf die Beschilderung lohnt.


Parken an Ladesäulen

Oftmals ist das E-Kennzeichen Voraussetzung, damit Sie überhaupt an einer Ladesäule parken bzw. laden dürfen – so auch in Brandenburg an der Havel.

Je nach Lage der Ladesäule ist die Parkdauer begrenzt, achten Sie daher an den markierten Parkflächen auf die Beschilderung. Doch keine Sorge, zum Aufladen des Akkus ist die Parkzeit für gewöhnlich ausreichend.


Wissenswertes rund ums Laden

Steckertypen

In Europa gilt mittlerweile der Typ-2-Stecker als Standard, weshalb auch die meisten Ladesäulen – auch in unserer Havelstadt – mit einem Typ-2-Anschluss ausgestattet sind. Fahrzeuge asiatischer Automobilhersteller haben meist einen Typ-1-Stecker. Mit einem entsprechenden Kabel können auch sie an Ladesäule bzw. Wallbox geladen werden.

Normal- & Schnellladen

Ladeleistungen bis 22 kW werden als Normalladen (AC) bezeichnet. Unsere  öffentlichen Ladesäulen in Brandenburg an der Havel haben diese Ladeleistung von 22 kW. Als Schnelllader wird eine Lademöglichkeit bezeichnet, die eine Leistung von mehr als 22 kW zulässt (DC).

Ladekarte

An öffentlichen Ladesäulen wird das Laden mit einer Ladekarte besonders einfach. Sie enthält einen RFID-Chip, der den Kartenbesitzer eindeutig identifiziert und somit darüber auch eine Abrechnung des Ladevorgangs erfolgt.

Ad-hoc-Laden

Es ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass an öffentlichen Ladesäulen auch ein spontanes Laden ohne Vertragsbindung möglich sein muss. Dazu benötigen Sie lediglich ein Smartphone, um die Webseite mit Bezahlmöglichkeit aufzurufen.

Gut zu Wissen

Die maximale Ladeleistung wird immer durch das schwächste Glied der Kette bestimmt.

Bietet ein Ladepunkt 22 kW Leistung, das angeschlossene Fahrzeug kann aber beispielsweise nur 3,7 kW verarbeiten, so wird nur mit 3,7 kW geladen.

Das gleiche gilt auch andersherum: Kann das Fahrzeug 22 kW, der Ladepunkt aber nur 3,7 kW verarbeiten, wird auch nur mit 3,7 kW geladen.

Noch Fragen? Schauen Sie bei unserem FAQ vorbei!