THG-Bonus
Sichern Sie sich jährlich einen Bonus für die Minderung von Treibhausgasen – mit der sogenannten THG-Quote.
STEUERERSPARNIS
Bei einer Zulassung eines E-Fahrzeugs bis Ende 2025 sind Sie bis zu 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit.
KOSTENFREIES PARKEN
An vielen gebührenpflichtigen Parkplätzen parken Sie mit einem E-Kennzeichen kostenfrei.
EINFACHES LADEN
Die Mehrzahl der E-Auto Modelle verfügt über einen Typ-2-Stecker, welcher als Standard definiert wurde.
jetzt prämie sichern
Mindestens 80 Euro Bonus mit der THG-Quote und StWB
Mit Ihrem E-Auto leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und schonen die Umwelt. Sie sparen Treibhausgase (THG) ein – das wird mit dem Handel der sogenannten THG-Quote gefördert. Dafür erhalten Sie einen Bonus.
Sie haben für 2025 noch nicht Ihr Fahrzeug registriert? Dann bekommen Sie jetzt von uns mindestens 80 Euro. Jedes Jahr aufs Neue.
Steuervorteile für Elektroautos
Auch bei der KFZ-Steuer genießen E-Mobilisten einige Vorteile. Für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen werden, muss bis zu zehn Jahre lang keine KFZ-Steuer gezahlt werden. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
Seit dem 1. Januar 2020 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, monatlich nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Für Hybridelektrofahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit einem jeweils höheren Bruttolistenpreis bleibt es bei der bisher geltenden 0,5-Prozent-Regelung.
Vorteile des E-Kennzeichens
Um bei der Zulassungsstelle ein Nummernschild mit einem „E“ am Ende beantragen zu können, benötigen Sie ein Batterie-Elektroauto oder ein Plug-In-Hybrid mit elektrischer Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder einem CO 2-Ausstoß von weniger als 50 g/km.
Kostenfreies Parken
In immer mehr deutschen Städten genießen Sie durch das E-Kennzeichen Vorteile beim Parken. An gebührenpflichtigen Parkplätzen können Sie so Ihr Fahrzeug kostenfrei abstellen. Auch in Brandenburg an der Havel parken Sie in den entsprechend beschilderten Zonen kostenlos.
Allerdings darf jede Kommune selbst entscheiden, ob sie den Fahrern von E-Autos exklusive Privilegien einräumt, sodass sich in einer fremden Stadt ein Blick auf die Beschilderung lohnt.
Parken an Ladesäulen
Oftmals ist das E-Kennzeichen Voraussetzung, damit Sie überhaupt an einer Ladesäule parken bzw. laden dürfen – so auch in Brandenburg an der Havel.
Je nach Lage der Ladesäule ist die Parkdauer begrenzt, achten Sie daher an den markierten Parkflächen auf die Beschilderung. Doch keine Sorge, zum Aufladen des Akkus ist die Parkzeit für gewöhnlich ausreichend.
Wissenswertes rund ums Laden
Steckertypen
In Europa gilt mittlerweile der Typ-2-Stecker als Standard, weshalb auch die meisten Ladesäulen – auch in unserer Havelstadt – mit einem Typ-2-Anschluss ausgestattet sind. Fahrzeuge asiatischer Automobilhersteller haben meist einen Typ-1-Stecker. Mit einem entsprechenden Kabel können auch sie an Ladesäule bzw. Wallbox geladen werden.
Normal- & Schnellladen
Ladeleistungen bis 22 kW werden als Normalladen (AC) bezeichnet. Unsere öffentlichen Ladesäulen in Brandenburg an der Havel haben diese Ladeleistung von 22 kW. Als Schnelllader wird eine Lademöglichkeit bezeichnet, die eine Leistung von mehr als 22 kW zulässt (DC).
Ladekarte
An öffentlichen Ladesäulen wird das Laden mit einer Ladekarte besonders einfach. Sie enthält einen RFID-Chip, der den Kartenbesitzer eindeutig identifiziert und somit darüber auch eine Abrechnung des Ladevorgangs erfolgt.
Ad-hoc-Laden
Es ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass an öffentlichen Ladesäulen auch ein spontanes Laden ohne Vertragsbindung möglich sein muss. Dazu benötigen Sie lediglich ein Smartphone, um die Webseite mit Bezahlmöglichkeit aufzurufen.