Aktuelles zur Energieversorgung

Versorgungssicherheit und hohe Energiepreise – die Folgen des Krieges in der Ukraine

Seit März 2023 greift die zweite Stufe des Entlastungspakets für Verbraucherinnen und Verbraucher: die Preisbremse für Strom, Gas und Wärme. Mit der Preisbremse wird der Brutto-Arbeitspreis für Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen für Strom auf 40 Cent brutto je Kilowattstunde gedeckelt, der Gaspreis wird auf 12 Cent brutto je Kilowattstunde festgesetzt. Dieser gedeckelte Preis gilt für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer mehr verbraucht, zahlt für die verbleibende Menge den ursprünglich vereinbarten Preis. Wer weniger verbraucht, bekommt dennoch den vollen Entlastungsbetrag erstattet. Energiesparen lohnt sich also doppelt. Ob die Preisbremse bis Ende 2023 – oder bis zum Ender der Heizperiode Ende März 2024 gilt – wird aktuell diskutiert. Das gilt auch für die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme von aktuell 7 auf 19%. 

Mehr Informationen zur Preisbremse finden Sie hier.

Mehr Informationen des Bundeswirtschaftsministerium hier.


Die aktuellen Energiepreise führen zu teilweise enormen finanziellen Belastungen . Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen umgesetzt:

  • Energiegeld in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent
  • Energiegeld für Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende in Höhe von 300 Euro
  • Dezember-Soforthilfe 2022
  • Gas-, Strom- und Wärmepreisbremse ab Januar 2023


Ganz einfach

Energie sparen

Energie sparen lohnt sich doppelt. Wer weniger Energie verbraucht, schont die Umwelt und den Geldbeutel. Bei uns finden Sie Tipps und Tricks, wie Sie richtig heizen und ganz einfach Energie sparen können. Raum für Raum.

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