Ein Paar schaut auf ein Tablet und lächelt

Kurz vor Inkrafttreten hat die Bundesregierung die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,4 Cent je Kilowattstunde (netto) aufgehoben. Die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage bleiben bestehen. Darüber hinaus wurde die Umsatzsteuer für Gaslieferungen ab 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 % gesenkt. Wenige Tage später wurden die Entlastungsvorschläge der Expertenkommission zur Energiepreisbremse bekannt. Danach soll in einem ersten Schritt der Staat die Abschlagszahlung für diesen Dezember übernehmen. Ob und wie dieser Vorschlag umgesetzt werden soll, muss nun von der Bundesregierung festgelegt werden. Sobald die Beschlüsse und Gesetze vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Sie haben im August einen Brief mit einer Tarifanpassung bekommen?

Dann werden die Reduzierung des Arbeitspreises um die Gasbeschaffungsumlage und die Senkung der Umsatzsteuer (wie auch schon im Corona-Jahr 2020) mit der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Sie brauchen nichts tun. Ein Ablesen der Zählerstände ist nicht nötig, die Daten werden automatisch ermittelt.

Einen weiteren Brief erhalten Sie nicht. 

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