Ein grauharriger Mann sitzt telefonierend auf einem hellen Sofa und hält eine Rechnung in der Hand.

Seit 1. März sind die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom in Kraft. Für die meisten Kunden der Stadtwerke hat dies keine Auswirkungen. Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis liegt unterhalb der Preisbremse (40 Cent/kWh Strom und 12 Cent/kWh Gas).

Ihr Arbeitspreis liegt oberhalb der staatlich festgelegten Preisebremse? Dann erhalten Sie ab dem 10. März Schreiben mit den neuen, reduzierten Abschlägen. Ein Hinweis: die Schreiben für Strom und Gas werden getrennt versendet.

Die Abschläge für März werden wie gewohnt am 20. des Monats eingezogen. Wer keine Einzugsermächtigung ausgestellt hat wird gebeten, den Abschlag erst zu überweisen, wenn das Schreiben mit dem neuen Betrag vorliegt. Auch der Kassenautomat in der Packhofstraße weist die neuen Abschläge erst ab dem 10. März aus. Barzahler können daher erst ab diesem Tag einzahlen.
Sicher ist, dass alle Kundinnen und Kunden die ihnen zustehenden Entlastungen erhalten.

Hintergrund: Seit März greift die Preisbremse für Strom, Gas und Wärme. Mit der Preisbremse wird der Brutto-Arbeitspreis für Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen für Strom auf 40 Cent brutto je Kilowattstunde gedeckelt, der Gaspreis wird auf 12 Cent brutto je Kilowattstunde festgesetzt. Dieser gedeckelte Preis gilt für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer mehr verbraucht, zahlt für die verbleibende Menge den ursprünglich vereinbarten Preis. Wer weniger verbraucht, bekommt dennoch den vollen Entlastungsbetrag erstattet. Energiesparen lohnt sich also doppelt.

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