Gasflamme auf dem Herd in einer Nahaufnahme.

Im Dezember übernimmt der Staat die Gas- und Fernwärme-Abschlagszahlungen für Hausbesitzer, Mieter sowie kleinere und mittlere Unternehmen. Dabei werden Verbraucherinnen und Verbraucher in ungefähr der Höhe einer Abschlagzahlung entlastet. Genauer: Die Entlastung beträgt ein Zwölftel des im September geschätzten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Kilowattstundenpreis.

Für unsere Kunden heißt das: Sie müssen nichts tun! Ihr Abschlag wird im Dezember nicht eingezogen. Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder bar zahlen, können Sie den Dezember-Abschlag einbehalten. Der tatsächliche Entlastungsbetrag wird dann mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Das gilt auch, wenn Sie bereits überwiesen haben. Läuft die Heizkostenabrechnung über eine Hausverwaltung, wird die Hilfe bei der nächsten Betriebskostenabrechnung abgezogen. Es geht Ihnen kein Geld verloren. Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Ein wichtiger Hinweis: Kunden der Stadtwerke zahlen ihre Rechnung in der Regel in elf Abschlägen. Die Soforthilfe beträgt allerdings ein Zwölftel des Jahresverbrauchs. Damit sind der Dezember-Abschlag und der Entlastungsbetrag auf der Jahresverbrauchsabrechnung nicht identisch.

Die Einmalzahlung ist der erste Schritt der von der Bundesregierung angekündigten Gaspreisbremse.

Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die wir als Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Dies wirkt sich unvermeidlich auch auf den Wärmemarkt aus. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Gas und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben werden.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Wer profitiert?

Von der Soforthilfe profitieren Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen kWh pro Jahr. Die Hilfe kommt aber unter anderem auch Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, Behindertenwerkstätten sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen zugute.

Und wenn ich den Versorger gewechselt habe?

Dann soll laut Wirtschaftsministerium folgendes gelten: Der neue Lieferant übernimmt die Verbrauchsprognose des vorherigen Lieferanten, der diesen Gasanschluss beliefert hat. Über diese Prognose soll dann die Entlastung berechnet werden. Bei Mietern auf Basis des vorherigen Gaskunden für diese Wohnung.

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